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Projektförderung bei der Qualitätssicherung in der Vorratshaltung

09.03.2011
Der Projektträger Innovationsförderung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beabsichtigt, im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Projekte zu unterstützen, die das Ziel verfolgen, die Anwendung von Vorratsschutzmitteln insbesondere bei der Langzeitlagerung von getrockneten landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu optimieren. So soll ein weiterer Beitrag zur Realisierung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geleistet werden.
Derzeit fehlen geeignete wirksame Pflanzenschutzmittel für einen sicheren Schutz gegen Vorratsschädlinge vor allem in Getreidelagern. Dies wurde besonders gravierend, als der Wirkstoff Dichlorvos nicht in die Positivliste der Europäischen Union aufgenommen wurde und demzufolge die Zulassungen für die häufig verwendeten Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff in den EU-Mitgliedstaaten widerrufen werden mussten. Zahlreiche Hinweise über ein verstärktes Auftreten von Vorratsschädlingen, insbesondere Motten in Getreidelagern, sind bereits dokumentiert. Die Bekämpfungslücke macht sich in verschärfter Form bei der Langzeitlagerung von getrockneten landwirtschaftlichen Erzeugnissen bemerkbar.

Innovationspotenzial besteht vor allem bei der Optimierung von Elementen und Maßnahmen zum integrierten Vorratsschutz. Besondere Berücksichtigung finden dabei vorbeugende und nichtchemische Maßnahmen einschließlich biologischer Pflanzenschutzmaßnahmen, die Diagnostik von Vorratsschädlingen, Entscheidungshilfen für die Anwendung von Vorratsschutzmitteln und Nutzorganismen sowie die Entwicklung von Vorratsschutzmitteln mit neuen umweltverträglichen und risikoarmen Wirkstoffen. Die Maßnahmen sollen eine möglichst geringe Belastung der Erzeugnisse gewährleisten.

Mit dem Programm zur Innovationsförderung des BMELV sollen Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützt werden. Es beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich des Wissenstransfers. Jährlich stehen hierfür mehr als 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowohl zum Programm zur Innovationsförderung als auch zu spezifischen Richtlinien sind auf der BLE-Homepage unter http://www.ble.de/innovationsfoerderung, Programm des BMELV, zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.

Für Fragen steht der Projektträger Innovationsförderung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerne zur Verfügung (Dr. Holger Stöppler-Zimmer: Tel. 02 28/ 99 68 45 -32 81; E-Mail: innovation@ble.de).
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/innovationsfoerderung, Programm des BMELV (aktuelle und vergangene Bekanntmachungen zu verschiedenen Themengebieten, Merkblätter, Newsletter-Anmeldung usw.)
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/de/news412433
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